Allgemeine Geschäftsbedingungen · Charter

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Der Fahrpreis ist bis 14 Tage vor Antritt der Fahrt auf eines der auf der Rechnungangeführten Konten der Stern und Kreisschiffahrt GmbH zu überweisen. Wir bitten, die beiliegende Kopie zum Zeichen Ihres Einverständnisses innerhalb von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum zu unterschreiben, da der vorliegende Vertrag andernfalls seine Gültigkeit verliert. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, der in schriftlicher Form vorliegen muß, berechnen wir anstatt des Fahrpreises eine Stornierungsgebühr bis einschließlich 90 Tage vor Fahrtantritt 30% des Beförderungsentgeltes bis einschließlich 14 Tage vor Fahrtantritt 50% des Beförderungsentgeltesbis einschließlich 7 Tage vor Fahrtantritt 75% des Beförderungsentgeltes ab dem 3. Tag vor Fahrtantritt 100% des Beförderungsentgeltes
Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger als durch die pauschalen Stornokosten berechnet. Veranstaltungen mit Musik an Bord sind bei der GEMA, Bezirksdirektion Berlin, Keithstraße 7, 10787 Berlin rechtzeitigvor Stattfinden der Veranstaltung anzumelden.Bei höherer Gewalt, technischen Ausfällen und nicht durch die Reederei zu vertretende Ereignisse bleibt der Reederei der Einsatz anderer, namentlich nicht genannter Schiffe, vorbehalten. Auszug aus den allgemeinen Fahrbedingungen Der Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals undder Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zurSicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung unbedingt Folge zu leisten. Die nautische Verfügungsgewalt verbleibt bei der Reederei. Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen in und an den Schleusen ist unzulässig. Dabei Durchfahrten durch den Landwehrkanal beim Passieren der niedrigen Brücken erhöhte Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen sind, ist den Anordnungen des Schiffspersonals Folge zu leisten. Für Beschädigungen an Landebrücken, Schiff, Einrichtung, Inventar usw.haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Mieter, der den Schaden verursacht hat. Bei Veranstaltungen ist auf das Einhalten der Lärmschutzverordnung (LärmVO) zu achten. Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zu richten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stern und Kreisschiffahrt GmbH Stand 06/2009
