Allgemeine Fahrbedingungen

Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluß oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen. Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen kann eine angetretene Fahrt geändert oder abgebrochen werden.
Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Vollbesetzte Schiffe können vor der Zeit abfahren.
Der Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung unbedingt Folge zu leisten.
Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Kassen zu lösen und beim Anbordgehen unaufgefordert vorzuzeigen. An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen
Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur gültig am Tag der Lösung. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 30,-- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.
Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen die im Fahrplan als Prozentabschläge ausgewiesen sind, beziehen sich immer auf den regulären Fahrpreis(Normalfahrpreis für Erwachsene) abzüglich des Prozentabschlages aufgerundet auf volle EUR 0,10
Gutscheine jeglicher Art gelten immer für das betreffende Jahr, eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen.
Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten (Voucher), die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen und Agenturen.
Stornobedingungen - es gelten die in den Buchungsbestätigungen genannten Fristen.
Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.
Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben wenn nicht mindestens 30 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen daß die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord nicht gefährdet ist.
Fahrräder werden auf Ausflugslinien aus Gründen der Sicherheit nicht befördert.
Hunde sind kurz an der Leine zu halten. An Bord besteht Maulkorbzwang. Auch bei Zuwiderhandlung haftet die Reederei nicht. Für jeden Hund ist der halbe Fahrpreis, (aufgerundet auf EUR 0,10) zu entrichten. Blinden- und Schoßhunde werden frei befördert.
Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung des halben Fahrpreises mitbefördert werden. Ausgeschlossen sind alle feuergefährlichen Gegenstände.
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist an Bord nicht gestattet.
Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Reederei abzugeben.
Für Beschädigungen an den Landebrücken, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat, bei Schiffsmietungen haftet dafür ggf. auch der Mieter. Die Reederei ist nicht verpflichtet die Einhaltung der getroffenen Anordnungen (Maulkorbzwang u.a.) zu überwachen.
Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zurichten.
Stern und Kreisschiffahrt GmbH
Puschkinallee 15
12435 Berlin
Tel.: 030/53 63 60 — 0
Fax.: 030/53 63 60 99
Email: info@sternundkreis.de Berlin den 01.01.2009
